Die Gesundheitsreform verändert auch die Lage der Versicherten
von Andreas Mettler am 01.06.2008 Die Politik reformiert in jeder Legislaturperiode mal mehr, mal weniger. Ob es die Arbeitslosenversicherung und die Änderung des altbekannten Arbeitsamtes in Arbeitsagenturen angeht, oder die Reform des Bildungssystems mit der Einführung des verkürzten Abiturs, jede Regierung versucht, dem überstrapazierten Begriff der Reform für sich mit positiven Entscheidungen zu belegen. Auch die Gesundheitsreform ist ein solches Werk und Wirken der Politik, seit Jahren, Jahrzehnten wird die gesetzliche Regelung der Krankenversicherung reformiert und an die jeweils aktuellen demographischen Entwicklungen anzupassen. Mit der aktuellen Novelle der Gesundheitsreform von 2007 regelt der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2009 auch die Private Krankenversicherung neu, mit dem Ziel, mehr Wettbewerb zwischen GKV und PKV her- und sicherzustellen. Eine wesentliche Veränderung betrifft dabei die Wahlfreiheit der PKV in Bezug auf ihre Versicherten, zukünftig soll es allen freiwillig Versicherten und ehemals in der Privaten Krankenversicherung Versicherten der Wechsel in eine Private Krankenversicherung ermöglichen. Hierzu ist ein so genannter Basistarif einzuführen, den alle PKV anbieten müssen, der mit den Leistungen der GKV vergleichbar ist und dessen Beiträge nicht die Höchstbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten darf. Auch wird der Wechsel von einem Anbieter einer Privaten Krankenversicherung zu einem anderen Anbieter vereinfacht, die eingezahlten und von dem Versicherungsanbieter angelegten Beiträge sollen im Zuge der Reform leichter von einem Anbieter auf den Folgenden zu übertragen sein. Es bleibt abzuwarten, ob die Reform ein großer Wurf oder nur Makulatur ist, jedenfalls sind die Positionen der Versicherten bei den Privaten durch die Änderungen verbessert, so dass sich zu den ohnehin bereits bestehenden Vorteilen bei einer Privaten Krankenversicherung auch eine höhere Selbstbestimmung des Versicherten in Bezug auf seinen Versicherer ergibt, die in letzter Konsequenz eine höhere Freiheit für den Versicherungsnehmer bietet, oder die Gewissheit, dass sein Versicherer die Reform nutzen muss und wird, um seine Leistungen zu optimieren und somit im Wettbewerb zu bestehen.
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