Nicht zugelassenes Feuerwerk ist verboten und birgt Gefahren
von Marc Stricker am 14.10.2008 Immer wieder liest und hört man dass es unsere europäischen Nachbarn mit den Feuerwerksbestimmungen nicht so genau nehmen wie die Deutschen, die Österreicher oder die Schweizer. So ist es in Polen oder in Tschechien beispielsweise ganzjährig erlaubt Feuerwerkskörper ab zu brennen, und diese käuflich zu erwerben. Auch dürfen Privatleute dort wesentlich stärkere Böller und Raketen kaufen als hierzulande. Gefürchtet sind insbesondere die osteuropäischen Böller und Kanonenschläge die ein vielfaches der Sprengkraft, gegenüber der hier zugelassenen Feuerwerkskörper haben.
Natürlich ist es für den passionierten Feuerwerker verlockend sich mit den billigen Feuerwerkskörpern aus den genannten Ländern einzudecken, da man hier nicht nur eine Menge Geld sparen kann. Der Effekt des osteuropäischen Feuerwerks ist wie oben schon erwähnt, wegen der erhöhten Sprengkraft ungleich größer als von Böllern und Raketen die hierzulande erworben worden sind. Leider sind die Feuerwerkskörper auch ungleich gefährlicher, da hier teilweise minderwertige Komponenten verarbeitet werden, die Länge der Zündschnüre viel zu kurz geraten ist, und unzählige weitere Sicherheitsmängel festzustellen sind. Auch ist es uns Deutschen oftmals nicht möglich die auf polnisch oder tschechisch aufgedruckten Sicherheitsvorschriften zu lesen und zu verstehen.
Es sind in den letzten Jahren immer wieder zahlreiche Unfälle und Verletzungen bekannt geworden, die auf die Verwendung von illegal hier eingeführten Feuerwerkskörpern zurückzuführen ist. Daher kann man vor der Verwendung von Feuerwerkskörpern aus diesen Ländern nur eindringlich warnen. Es soll an dieser Stelle auch noch einmal eindringlich darauf hingewiesen werden dass der Import und Export von Feuerwerkskörpern in andere europäische Länder explizit verboten ist. Es handelt sich dabei auch um kein Kavaliersdelikt, vielmehr stehen hohe Strafen auf Verstöße gegen diese Vorschriften.
| |