DWS Vermögenssparplan Premium und Fondspolice
von Oliver Schmitt-Haverkamp am 04.02.2009 Seit dem 1. Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer erhoben, was gerade Ratensparer sehr stark zu spüren bekommen. Alle gekauften Fondsanlangen ab diesem Zeitpunkt werden mit 25 % versteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer.
Der DWS Vermögenssparplan Premium ist hiervon nicht betroffen. Wer langfristig spart, wird vom Staat belohnt, da der Gewinn hier nur zu Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Voraussetzung hier ist nur eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren sowie ein Mindestalter von 60 Jahren bei Ablaufzeitpunkt. Jeder Vertrag des DWS Vermögenssparplan Premium wird auf Grundlage eines finanzmathematischen Modells gemanagt. Die eingezahlten Rentenvorsorgebeiträge gelten bei Rentenbeginn als gesichert. Ferner ist garantiert, dass bei Beginn der Auszahlungsphase wenigstens der geleistete Betrag incl. Zulagen zu Verfügung stehen wird. Für die eingezahlten Beträge können staatliche Zulagen geltend gemacht werden. Unter Umständen können die Zahlungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden.
Die Fondspolice ist eine eigene Form der Lebensversicherung. Es gibt nur einen einzigen, aber sehr entscheidenden Unterschied. Bei der klassischen Lebensversicherung werden die Gelder von Versicherungsunternehmen angelegt. Von diesem Geld werden Häuser, Grundstücke, Rentenpapiere und Aktien gekauft. Das scheint zwar ideal, aber Lebensversicherungen arbeiten nach dem Niedrigstwertprinzip. So wandert der größte Teil der Kundengelder in die Reserven der Unternehmen. Geld, welches eigentlich den Kunden gehört. Anders bei der Fondspolice. Hier hat die Versicherungsgesellschaft keinerlei Einfluss auf die Kapitalanlage. Die Spargelder fließen hier vollständig in einen oder in mehrere Investmentfonds. Fondspolicen und Lebensversicherungen haben allerdings Eines immer gemeinsam: Nicht alle vom Kunden gezahlten Beiträge werden auch tatsächlich angespart. Es wird aufgeteilt in Verwaltungsanteil (deckt die Kosten für Verwaltung, Courtagen, Gehälter), Risikoanteil (Auszahlungen für Todesfälle) und der eigentliche Sparanteil, der jedoch natürlich den Löwenanteil darstellt.
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