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von Daniel Schmitt-Haverkamp am 02.03.2009
Die Rürup Rente, oder auch Basisrente, kann leider nicht vererbt werden. So verfällt das gesamte Kapital, wenn der Sparer vor Antritt der Rente versterben sollte. Es gibt hier allerdings verschiedene Möglichkeiten, um dieses zu umgehen.
So kann der Vertrag zur Rürup Rente zum Beispiel mit einer Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden, in der vorher der genaue Betrag festgelegt wird. Dieser geht dann an den Hinterbliebenen Ehepartner oder an die kindergeldberechtigten Kinder. Ebenso kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die die Beitragsrückerstattung bei Tod vor Rentenbeginn zusichert. Diese Versicherung wird allerdings steuerlich nicht gefördert. Das ganze angesparte Vermögen kann jedoch auch für eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder Kinder verwendet werden. In welcher Form diese Regelung auch nach Rentenantritt greift, ist hier unterschiedlich.
Verstirbt der Sparer in seiner Rentenphase, so wird das eingezahlte Kapital verfallen, welches noch nicht zur Auszahlung kam. Es gibt bei der Basisrente keine Rentengarantiezeit wie bei den gesetzlichen Rentenversicherungen. Eine Hinterbliebenenrente schützt das Kapital vor den Verfall. Es gibt hier ganz unterschiedliche Modelle, die je nach Anbieter variieren. So kann zum Beispiel die Hinterbliebenenrente einen bestimmten Prozentsatz der Hauptrente betragen, zum Beispiel 60 %. Die Hinterbliebenenrente kann jedoch auch einer Rentengarantiezeit nachempfunden werden. Wird eine solche Leistung zum Beispiel für 10 Jahre vereinbart und der Sparer verstirbt nach 5 Jahren, so verwendet man den Wert der zu zahlenden ersten 10 Jahre (in diesem Fall 5 Jahre) und finanziert daraus eine lebenslange Rente für die Witwe oder den Witwer, beziehungsweise eine Rente an die Kinder. Für die Kinder kann jedoch nur Rente für die Zeit gezahlt werden, in der der Verstorbene Kindergeld bezogen hätte. Also maximal bis zum Ende einer Berufsausbildung.Weitere Informationen:Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten KrankenversicherungÄnderung für privat Versicherte durch GesundheitsreformBerufsunfähigkeitsversicherung: Nur jeder zehnte geschütztLeichterer Krankenkassen-Wechsel nun möglich
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