Packungsbeilagen
von Andreas Mettler am 02.06.2009 Beipackzettel von Medikamenten sind für viele Patienten ein Graus. Man liest den mehrfach gefalteten Zettel, der nur aus Kleingedrucktem zu bestehen scheint und wird oftmals von kryptischen Beschreibungen von Gefahren, Risiken, Schädigungen verunsichert, die nach der Einnahme des Präparates auftreten können. Sicherlich, die Häufigkeiten werden quantifiziert und sind oftmals im Bereich des sehr unwahrscheinlichen, doch alleine die Tatsache, dass solche Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten auftreten können, veranlasst viele Patienten, die Medikamente nicht, nicht richtig oder nicht lange genug zu nehmen und damit die eigene Lage zu verschlimmern. Dabei ist in Sachen Gesundheit zu beachten, dass der Arzt, der ein Medikament verschreibt das denkbare Risiko in Relation zum Nutzen, also zur Heilung setzt, und dass dessen Dosierungen daher auf den jeweiligen Patienten und seine Bedürfnisse, seine Vorgeschichte und sein Krankheitsbild ausgerichtet sind. Sich also eigenwillig darüber hinweg zu setzen und den Arzt nicht davon in Kenntnis zu setzen, dass man ein Medikament abgesetzt hat, ist oft gefährlicher, als das Medikament gem. der Verordnung zu nehmen. Etwas anders mag die Sache aussehen bei verschreibungsfreien Medikamenten, etwa bei Schmerzmitteln wie Neuralgin. Hier ist der Beipackzettel ebenfalls beängstigend, doch die Grundgesamtheit der statistisch erfassten Patienten und deren Wirkungen und Nebenwirkungen ist sehr viel größer, gerade bei einem ausgereiften Wirkstoff wie Acetylsalicysäure, so dass die reale Gefahr geringer ist, als bei einem Medikament, das nur insgesamt von vielleicht 100000 Menschen oder weniger eingenommen wurde, da es gegen eine seltenere Erkrankung wirkt. Im Zweifel gilt jedoch immer, fragen sie ihren Arzt oder Apotheker, Ratschläge und Expertenrat nimmt oftmals die Angst und die Verunsicherung.
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