Wofür einen Energieausweis?
von Martin Götzfried am 31.10.2009 Wofür ist der Energieausweis überhaupt gut. Diese Frage stellten sich Viele. Aber der Energieausweis hat Durchaus seine Berechtigung. Zum einen gibt er Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Das ist ein Anhaltspunkt für Käufer und Mieter. Wenn der Energietacho auf dem Energieausweis mehr rot als grün ist, dann bedeutet das: Achtung, dieses Gebäude ist vom energietechnischen Stand her nicht optimal ausgestattet. Die Folgerung aus diesem Ausweis bedeutet für den potentiellen Käufer, dass womöglich auf ihn noch Kosten zukommen, wenn er dieses Gebäude energietechnisch auf ein gutes Level bringen möchte. Somit kann der Energieausweis direkten Einfluss auf den Kaufpreis haben. Für Mieter bedeutet ebenfalls: Achtung, dieses Gebäude verursacht hohe Nebenkosten im Bereich Heizung. Somit nimmt der Energieausweis auch Einfluss auf die Höhe der Miete. Für den Besitzer des Gebäudes bedeutet der Energieausweis aber auch einen wichtigen Hinweis darauf, wie es um die Energiebilanz seines Gebäudes steht und wo Handlungsbedarf vorhanden ist. Mit Hilfe des Energieausweises kann der Besitzer die sinnvollste Modernisierung planen. Falls er einen Energieberater mit der Erstellung des Energieausweises beauftragt hat, wird dieser ihm die Energielücken aufzeigen und sinnvolle Lösungsmöglichkeiten vorstellen. In dem vierseitigen Energieausweis sind allgemeinen Angaben über das Gebäude enthalten, wie Baujahr, Art des Gebäudes, Zustand, Anzahl der Wohneinheiten, aber auch Kennwerte zum Energieverbrauch sowie ein Vergleich der verschiedenen Baustandards. Alles wird ausführlich erläutert. Im Anhang des Energieausweises werden dem Eigentümer kurz die wichtigsten und notwendigsten Maßnahmen zur Verbesserung des Energiehaushaltes des Gebäudes dargestellt. Für Modernisierungen im Energiebereich gibt es teilweise sehr günstige Kredite und Zuschüsse. Zur Beantragung dieser Mittel ist der Energieausweis dann auch vorzulegen. Dieser Energieausweis ist sonst, wie gesagt nur notwendig im Falle des Verkauf und der Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen. Dann muss er dem Kaufinteressenten oder dem zukünftigen Mieter vorgelegt werden. Es besteht aber keine Verpflichtung, diesen Energieausweis dem Interessenten oder dem Mieter zu überlassen, es muss lediglich Einsicht gewährt werden. Natürlich kann man dem Käufer oder Mieter eine Kopie überlassen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Die Einsicht in den Energieausweis muss jedoch vor dem Verkauf oder der Vermietung erfolgen, damit die Interessenten die Aussagen des Ausweises bei ihrer Entscheidung berücksichtigen können. Falls die im Energieausweis gemachten Aussagen nicht zutreffen, hat der Mieter nicht automatisch das Recht zur Minderung. Das Recht auf Einhaltung dieser Aussagen durch den Vermieter besteht nur dann, wenn der Energieausweis zum Teil des Mietvertrages wird und darauf ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Vermieter kann den Energieausweis im Mietvertrag auch ausschließen, dann kann der Mieter sich nicht darauf berufen. Bereits bestehende Energieausweise sind 10 Jahre lang gültig, bevor sie erneuert werden müssen.
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