Markenrecht – das steckt dahinter
von Michael Dunker am 24.02.2010 In heutiger Zeit achten immer mehr Verbraucher auf Marken wenn sie einkaufen gehen. Schon die Kinder und die Jugendlichen sind teils sehr stark auf Marken fixiert. Dies hat natürlich Folgen. Es gibt immer mehr Nachahmer auf dem Markt, die Imitate herausbringen und den Verbraucher als vermeintlich echt anbieten. Ein Unternehmen, das eine Marke besitzt möchte diese natürlich vor Nachahmern schützen. Dies kann aber nur funktionieren, wenn das Unternehmen die Marke hat schützen lassen. Dabei ist das Recht auf der Seite des Unternehmens – und zwar das Markenrecht.
In Deutschland ist das Markenrecht Bestandteil des Kennzeichenrechtes. Dieses schützt Produktmarken, wobei das Kennzeichenrecht wiederum Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes ist. Unternehmen können durch das Markenrecht ihre Marken sowohl auf nationaler, auf europäischer und auch auf internationaler Ebene schützen lassen. Um dies zu veranlassen muss allerdings erst geprüft werden, ob in den einschlägigen Markenregistern der in Betracht kommenden Länder bereits ältere Rechte anderer hinsichtlich dieser Marke bestehen. Falls nicht, kann der Markeninhaber die Marke in diesem Land schützen lassen.
Die Grundlage des Markenrechts ist das 1995 in Kraft getretenen Markengesetz. Danach können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter (einschließlich Personennamen, sowie Abbildungen und Buchstaben, aber auch Zahlen, Hörzeichen und dreidimensionale Gestaltungen) geschützt werden. Geschützt werden können natürlich auch die Form und die Verpackung einer Ware, einschließlich der Farben bzw. der Farbzusammenstellungen. Voraussetzung für den Schutz einer Marke ist, dass keine andere Marke dieser Art existiert, wobei hierauf in der Regel bereits schon beim Entwurf bzw. der Entwicklung von Logo, Produkt und Verpackung geachtet wird.
Letztlich entsteht eine Marke nämlich erst durch ihre Registrierung (als sogenannte Registermarke) oder durch umfangreiche Benutzung bzw. der Erlangung der Verkehrsgeltung (in diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte Benutzungsmarke). Wie stark eine Marke dann wird, hängt insbesondere von ihrer Vermarktung ab, wobei dem Markenrecht Inhaber hierfür eine Reihe von Möglichkeiten offen stehen.
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