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Das gemeinsame Testament von Ehepartnern

von Petra Haas am 12.07.2010

Ein Testament regelt den Erbfall und stellt eine Form der Verfügung dar. Häufig wird für Testament synonym auch der Begriff „Letzter Wille" benutzt. Die Gründe für ein Testament sind einfach: Beim Tod eines Menschen, der seinen Nachlass nicht durch ein Testament geregelt hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das heißt, der Staat regelt das Erbe. Diese Erbfolge stimmt aber nicht unbedingt mit den Wünschen und Vorstellungen des Erblassers überein, so dass es unter den Hinterbliebenen zu Streitigkeiten und Unmut kommen kann. Die gesetzliche Erbfolge sieht es beispielsweise vor, dass in einer kinderlosen Ehe die Eltern neben dem überlebenden Ehepartner zu Erben erklärt werden und mit diesem eine Erbengemeinschaft bilden.

Gut also, wenn man sich bei Zeiten Gedanken über den Nachlass macht und das Erbe nach den eigenen Wünschen in Form eines Testaments regelt. Wird das Testament in der Regel von einer Einzelperson, dem Erblasser, errichtet, so bietet sich Eheleuten die Möglichkeit, auch ein gemeinschaftliches Testament aufzustellen. Belinder Testament nennt sich die Sonderform des deutschen Erbrechts. Hier bestehen gewisse Formerleichterungen, denn auch wenn das Berlinder Testament ein Gemeinschaftstestament ist, so ist es dennoch ausreichend, wenn nur ein Ehepartner die Verfügungen schriftlich festhält. Der andere Partner muss das Berlinder Testament lediglich durch seine Signatur bestätigen. Im Berliner Testament bestimmen die Eheleute, dass ihr gemeinsames Vermögen im Falle des Todes eines Partners zunächst alleine dem überlebenden Ehepartner zufallen soll. Erst nach dessen Ableben wird der Nachlass auf einen Dritten, zumeist die Kinder, übertragen. Auch wenn die Idee eines gemeinschaftlichen Testaments nicht schlecht ist, so ist dennoch Vorsicht geboten, denn das Berliner Testament bringt bei großeren Vermögen steuerliche Nachteile. Daher sollte man zumindest über entsprechende steuersparende Gestaltungsmöglichkeiten nachdenken, um nicht mit mehr Abgaben belastet zu werden, als unbedingt notwendig.
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