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Noch mehr zum Themenkreis:Das Recht am eigenen Werk

Anlegerschutz Ratgeber Blog

von Svantie Schröder am 30.08.2010

Während der Finanzmarktkrise ab 2007 haben zahlreiche Anleger teilweise erhebliche Kursverluste hinnehmen müssen. Nicht selten mussten Anleger aufgrund von Schrottanlagen ohne Einlagesicherung einen wirtschaftlichen Totalverlust erldeiden. Da häufig nach einer Beratung bzw. Empfehlung durch Anlageberater in die Schrottanlagen investiert worden ist, stehen potentielle Schadensersatzanspürche der geschädigten Anleger im Raum. Nach der Finanzmarktkrise haben im Bankrecht und Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwälte bereits zahlreiche Schadensersatzklagen zu Gunsten der geprellten Anleger gewonnen. Lässt sich ein Beratungsfehler der Bank nachweisen und ist durch Kursverluste ein Schaden entstanden, stehen die Chancen nicht schlecht, dass der geschädigte Anleger den Schaden von der Bank erstattet verlangen kann.

Ob ein Beratungsfehler der Bank vorliegt, hängt wesentlich von den finanziellen Verhältnissen des Anlegers, dessen Erfahrung im Wertpapierhandel und Risikobewusstsein sowie dem gegenüber dem Anlageberater erklärten Anlageziel ab. Meist kann ein im Bankrecht und Anlegerschutz spezialisierter Rechtsanwalt bereits im Rahmen einer Erstberatung summarisch einschätzen, ob und inwieweit eine Schadensersatzklage möglicherweise Aussicht auf Erfolg bietet. Ein in oben genannten Bereichen schwerpunktmäßig tätiger Rechtsanwalt wird regelmäßig über Kenntnis der in gleichgelagerten Fälleren bereits ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung verfügen und so die Chancen einer Schadensersatzklage des geschädigten Anlegers gegen Bank und Anlageberater einschätzen können. Im Zweifel sollte eine im Bankrecht und Anlegerschutz tätiger Rechtsanwalt mit der Prüfung des konkreten Einzelfalls konsultiert werden. Der Rechtsanwalt kann im konkreten Einzelfall einschätzen, ob Banken und Anlageberater dem geschädigten Anleger Kursverluste erstatten müssen. Ein im Bankrecht und Anlegerschutz spezialisierter Rechtsanwalt wird bei offensichtlichen Beratungsfehlern oftmals einen Vergleich zum Vorteil des geschädigten Anlegers herausholen können. Stellt sich die Bank bzw. die Vermögensberatung quer, wird der Anwalt Schadens- und Regressansprüche erforderlichenfalls gerichtlich durchsetzen. Durch erfolgreiche Vergleichsverhandlungen bzw. Schadensersatzklagen können die im Rahmen der Finanzkrise erfahrenen Verluste möglicherweise wieder ausgeglichen oder zumindest gemindert werden.
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